Der Beirat.
Die Gesellschaft hat einen Beirat. Die Beirät*innen werden von den Gesellschafter*innen für drei Jahre bestellt. Sie können nach Ablauf ihrer Amtszeit erneut bestellt werden.
Zum 1. Juni 2020 wurden als Mitglieder des Beirats berufen
Edgar Bohn, Freiburg
Peter Merkel, Freiburg
Helen Schneider, Siegen
Die Beirät*innen
- sind gleichberechtigt (Kollektivbeirat)
- treffen ihre Beschlüsse nach dem Konsensprinzip
- sind nicht an Weisungen gebunden
- üben ihr Amt persönlich aus
- haben keinen Anspruch auf eine Vergütung
Die Aufgaben, Rechte und Pflichten
- Beratung und Unterstützung der Geschäftsführung
- Genehmigung von Nebentätigkeiten der Geschäftsführung
- Beratung der Gesellschafter*innen bei der Entscheidung der Verwendung von Gewinnen
- Einsicht in die Geschäftsbücher und Unterlagen der Gesellschaft
- Überwachende der Tätigkeit, sofern Gesellschafter*innen ihre Recht nicht oder nur teilweise ausüben können
Der Beirat hat eine Geschäftsordnung.